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.CH Domain (Schweiz)

8.00 CHF / Jahr
https://images.inwx.com/flags/ch.png
Geben Sie Ihren Wunschnamen ein:
Die Schweiz hat die geografische Top Level Domain (ccTLD) .ch und wird derzeit von SWITCH verwaltet. Viele internationale Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der Schweiz, aufgrund der niedrigen Steuerbelastung und des Rechtssystems, das es ihnen erlaubt, Investitionen einfach und schnell zu tätigen.

Derzeit gibt es mehr als 2,3 Millionen registrierte .ch-Domains, eine beachtlich hohe Zahl, wenn man bedenkt, dass sie erst 1990 eingeführt wurden. 

Neben .ch verwaltet SWITCH auch die ccTLD-Domains Liechtensteins, die .li-Domains.

Domain-Eigenschaften

Allgemeine Informationen zur Domain-Endung .ch - Schweiz

Bedeutung der Endung .ch ist die offizielle Länder-Domain (ccTLD) von Schweiz.
Mindest- und Maximallänge 3 - 63 Zeichen
Dauer Registrierung In Echtzeit
Dauer Transfer In Echtzeit
Providerwechsel Ja, mit Auth-Code
Trade Nein
Premiumdomains Nein
Umlaute Ja
Whois Privacy Ja
DNSSEC Unterstützung Ja (DS)
Erneuerungszeitraum 1Y
Registrierungszeitraum 1Y
Kündigungsfrist 0 Tag(e)
Unterstützte IDN-Zeichen à, á, â, ã, ä, å, æ, ç, è, é, ê, ë, ì, í, î, ï, ð, ñ, ò, ó, ô, õ, ö, ø, ù, ú, û, ü, ý, þ, ÿ, œ
Erneuerung bei Transfer Nein
Laufzeitübernahme bei Transfer Ja
Lokaler Kontakt wird nicht benötigt
Datenschutz Die Europäische Kommission hat anhand von Artikel 45 bestimmt, dass dieses Drittland außerhalb der Europäischen Union ein angemessenes Niveau zum Schutz personenbezogener Daten bietet. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 5 und Artikel 49 der DSGVO.
Registryverbindung Direkt
Anzahl an Nameservern erlaubt 0 - 13
Die Vergabebedingungen für .ch-Domains finden Sie bei:
https://www.nic.ch/de/terms/

Registrierung

Bekanntgabe einer Schweizer Korrespondezadresse



Eine Schweizer Behörde kann über SWITCH die Bekanntgabe einer gültigen Korrespondenzadresse des Domaininhabers in der Schweiz verlangen, welche innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden muss.



Verordnung über Internet-Domains (VID), Art. 16 Amtshilfe und Zusammenarbeit:



3

Verlangt eine Schweizer Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit vom Registrar, dass eine Halterin oder ein Halter eines Domain-Namens innerhalb von 30 Tagen eine gültige Korrespondenzadresse in der Schweiz bezeichnet, und unternimmt der Registrar die notwendigen Schritte nicht innerhalb von zehn Tagen ab Gesuchseingang, so fordert die Registerbetreiberin die Halterin oder den Halter des Domainnamens zur Erfüllung der entsprechenden Pflicht auf. Die Registerbetreiberin widerruft den Domain-Namen, wenn die Halterin oder der Halter der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt.


(https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20141744/index.html#a16)



Man kann davon ausgehen, dass eine Verfügung zugestellt wird, die rechtlich bindend ist. Falls dann nichts unternommen wird, wird die Domain gelöscht.

Hinweise zum Providerwechsel

Für den Transfer wird ein AUTHCode benötigt, den Sie vom bisherigen Anbieter erhalten. Der Umzug erfolgt in Echtzeit.